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30. Juni: Einreichfrist der Auszahlungsgesuche beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Allgemeine News

Amateursportvereine die beim Amt für Sport in den Genuss einer Beihilfe für die ordentliche Jahrestätigkeit 2015 gekommen sind, müssen innerhalb 30. Juni 2016 das Auszahlungsgesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegen.

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