Amateursportvereine, die sich für die Zuweisung der Fünf-Promille-Zuwendung eintragen ließen, müssen bis 30. Juni eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abgeben. Volontariatsvereine bei der Agentur der Einnahmen in Bozen, Amateursportvereine ohne Eintrag ins Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Vereine beim CONI-Landeskomitee.