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30. Juni: Ersatzerklärung für Fünf-Promille-Empfänger

Allgemeine News

Amateursportvereine, die sich für die Zuweisung der Fünf-Promille-Zuwendung eintragen ließen, müssen bis 30. Juni eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abgeben. Volontariatsvereine bei der Agentur der Einnahmen in Bozen, Amateursportvereine ohne Eintrag ins Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Vereine beim CONI-Landeskomitee.

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