Amateursportvereine die sich als Juristische Person des Privatrechts ins Landesregister eingetragen haben und somit den Status der Rechtspersönlichkeit innehaben, auch „Anerkannte Vereine“ genannt, sind alljährlich verpflichtet innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen: (1) Tätigkeitsbericht vom Vorjahr, (2) genehmigte Rechnungslegung und (3) sofern vorhanden den Bericht der Revisoren.