Zurück

30. Sep.: 5 Promille – Nachholtermin für Säumige

Allgemeine News

Vereine, die in der Liste der Fünf-Promille-Empfänger eingetragen sind und die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes nicht fristgerecht oder unvollständig abgeschickt haben, können dies innerhalb 30. September nachholen. Die Strafe von 258 Euro muss mittels F24 mit Kodex 8115 beglichen werden.

Zurück