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30. Sep.: Telematische Übermittlung UNICO ENC/IRAP 2015

Allgemeine News

Alle Sportvereine die verpflichtet sind die Steuererklärung UNICO ENC 2015 sowie IRAP 2015 abzufassen, müssen diese über deren Steuerbeistandszentrum (CAF) oder deren Wirtschafts- bzw. Steuerberater innerhalb den 30. September 2015 telematisch übermitteln. Für Sportvereine, welche die Steuererklärung über den VSS abwickeln, wird die telematische Übermittlung von uns übernommen.

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