Vereine, welche die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes nicht fristgerecht (1. Juli) oder unvollständig abgeschickt haben, können dies innerhalb 30. September 2013 nachholen. Allerdings fällt dafür eine Geldstrafe von 258,00 Euro an, die mittels F24 mit Kodex 8115 einzuzahlen ist.