Weitere Informationen sowie das eigens dafür vorgesehene Auszahlungsgesuch finden Sie auf der Homepage des Amts für Sport und Gesundheitsförderung.
Amateursportvereine die beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung in den Genuss einer Beihilfe für Kurse und Veranstaltungen betreffend 2014 gekommen sind, müssen spätestens innerhalb 31. Dezember 2015, 17.00 Uhr das Auszahlungsgesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen einreichen.
Weitere Informationen sowie das eigens dafür vorgesehene Auszahlungsgesuch finden Sie auf der Homepage des Amts für Sport und Gesundheitsförderung.