Alle MwSt.-Subjekte, also auch Amateursportvereine mit MwSt.-Nummer, die MwSt.-relevante Eingangs- und Ausgangsumsätze tätigen, sind zur Abfassung der sogenannten Kunden- und Lieferantenliste verpflichtet. Der Abgabetermin für die meldepflichtigen Umsätze des Geschäftsjahres 2012 ist der 31. Jänner 2014.