Angesucht werden können Beihilfen zur Unterstützung der Jahrestätigkeit, für die Organisation von Veranstaltungen, für die Abhaltung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, für den Ankauf von Sportgeräten und für Sportanlagen.
Die Gesuche müssen auf Vereinspapier oder auf den eigenen Vordrucken abgefasst werden und mit Stempelmarke (16 Euro) versehen sein. Vereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Stempelgebühr befreit. Sämtliche Gesuchsvordrucke können unter www.provinz.bz.it/sport abgerufen werden.