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31. Mai: Tätigkeitsbericht

Allgemeine News

Sportvereine, die aufgrund der Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz 11/93 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, müssen innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres einen auf das vorhergehende Kalenderjahr bezogenen Tätigkeitsbericht, eine Jahresabschlussrechnung sowie eine Aufstellung der Spendeneinnahmen mit Angabe des Geldgebers, sofern letzterer nicht anonym zu bleiben wünscht, dem Amt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen übermitteln.

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