Für Sportvereine, welche die Steuererklärung über den VSS abwickeln, wird diese telematische Übermittlung vom VSS in die Wege geleitet.
Alle Sportvereine die verpflichtet sind die Steuererklärung Mod. Redditi ENC 2017 abzufassen, müssen diese über deren Steuerbeistandszentrum (CAF) oder deren Wirtschafts- bzw. Steuerberater innerhalb den 31. Oktober 2017 telematisch übermitteln.
Für Sportvereine, welche die Steuererklärung über den VSS abwickeln, wird diese telematische Übermittlung vom VSS in die Wege geleitet.