Für Sportvereine, welche die Steuererklärung und/oder das Mod. 770 über den VSS abwickeln, wird die telematische Übermittlung vom VSS in die Wege geleitet.
Alle Sportvereine die verpflichtet sind die Steuererklärung Mod. Redditi ENC und/oder das Mod. 770 2018 abzufassen, müssen diese über deren Steuerbeistandszentrum (CAF) oder deren Wirtschafts- bzw. Steuerberater innerhalb den 31. Oktober 2018 telematisch übermitteln.
Für Sportvereine, welche die Steuererklärung und/oder das Mod. 770 über den VSS abwickeln, wird die telematische Übermittlung vom VSS in die Wege geleitet.