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31. Okt.: Telematische Übermittlung Mod. Redditi ENC (ex UNICO) und/oder Mod. 770

Allgemeine News

Alle Sportvereine die verpflichtet sind die Steuererklärung Mod. Redditi ENC und/oder das Mod. 770 2018 abzufassen, müssen diese über deren Steuerbeistandszentrum (CAF) oder deren Wirtschafts- bzw. Steuerberater innerhalb den 31. Oktober 2018 telematisch übermitteln.

Für Sportvereine, welche die Steuererklärung und/oder das Mod. 770 über den VSS abwickeln, wird die telematische Übermittlung vom VSS in die Wege geleitet.

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