Das Finanzministerium hat das Dekret für den Ablauf und die Anleitung für die Ansuchen um die 5 Promille Zuwendung für das Jahr 2013 verabschiedet. Das Rundschreiben und die dazu gehörenden Vordrucke können auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen, www.agenziaentrate.it unter "Modalità di iscrizione nell’elenco delle associazioni sportive dilettantistiche“ für Amateursportvereine 398/91 und unter "Modalità di iscrizione nell’elenco degli enti del volontariato" für Volontariatsvereine, abgerufen werden.
Die Ansuchen müssen innerhalb 7. Mai 2013 in elektronischer Form an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden, ist also auch von jenen Vereinen zu erneuern, die bereits im Vorjahr eingetragen waren. Die Liste der möglichen Empfänger wird bis zum 27. Mai veröffentlicht.