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8. Mai: 5-Promille-Eintragung - Neuerung für 2017!

Allgemeine News

Auch im Jahr 2017 haben Volontariats- und Amateursportvereine wieder die Möglichkeit sich um die 5-Promille-Abgaben der Steuerzahler zu bewerben. Für Vereine, welche sich bereits im Vorjahr (Finanzjahr 2016 für die Steuererklärungen 2015) in die Listen der 5-Promille-Empfänger eintragen haben lassen, wurden automatisch in die Listen für 2016 übernommen. Wir empfehlen diesen Vereinen die Eintragung und die Korrektheit der Daten zu kontrollieren.

Festgestellte Fehler oder evtl. Datenänderungen müssen innerhalb 22. Mai an die Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Ebenso müssen ein Präsidentenwechseln sowie der Verfall der Voraussetzungen innerhalb 30. Juni über die Ersatzerklärung an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Zur Überprüfung der Daten >>>

 

Vereine die sich heuer zum ersten Mal eintragen lassen wollen, müssen dies innerhalb 08. Mai 2017 in elektronischer Form an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Weiters sind die neu eingetragenen Vereine verpflichtet innerhalb 30. Juni an die Agentur (Vereine im Volontariat) oder CONI (Sportvereine) die sogenannte Notariatsersatzerklärung zu schicken. Nachdem die Neueintragung 2017 erfolgt, werden diese ab dem nächsten Jahr in die automatischen Listen übernommen und müssen somit ab dem nächsten Jahr keine Eintragung mehr veranlassen. Wir empfehlen den Mitgliedsvereinen sich diesbezüglich direkt mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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