Ab 1. Oktober 2014 gelten für die Bezahlung von F24 neue Regelungen. So können F24 mit Saldo Null (sogenannte Null-Zahlungen) nur mehr auf telematischem Wege, also über den Wirtschaftsberater oder direkt über Fisconline/Entratel, durchgeführt werden. Beim Bankschalter können nur mehr F24 unter 1.000,00 € (ohne Verrechnung) eingezahlt werden. Bei allen übrigen Fällen (z.B. F24 höher 1.000,00 €, F24 mit Verrechnungen, etc.) können die F24 nur mehr auf telematischem Wege oder mit Homebanking eingezahlt werden. Außerdem wurde die Unterscheidung zwischen Subjekten mit MwSt. Nummer und ohne aufgehoben und somit gilt für alle die gleiche Regel.