Mit dem heutigen 10. Jänner 2022 treten zahlreiche Regelungen des staatlichen decreto legge und der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 1 vom 5. Jänner 2022 (siehe unten) in Kraft. Auch für den Sportsektor ergeben sich dadurch einschneidende Änderungen.
Lediglich für den individuellen Sport im Freien – also für Einzelsportarten, welche im Freien betrieben werden – benötigt es weiterhin keinen GreenPass. Für alle anderen Bereiche ist ab dem 10. Jänner 2022 die 2G-Regelung (also geimpft oder genesen) verpflichtend. Dies betrifft also folgende Bereiche:
- alle sportlichen Tätigkeiten (Einzel-, Mannschafts- und Kontaktsport) in geschlossenen Anlagen (z.B. Turnhallen, Schwimmhallen, Eishallen, etc.)
- Mannschafts- und Kontaktsport im Freien
- Benutzung von Umkleideräumen und Duschen
- Aufstiegsanlagen in Skigebieten
- Freischwimmbäder
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen (zusätzlich FFP2 Maskenpflicht)
- Der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen (z.B. Turnhallen, etc.) ist verboten. Ausgenommen davon sind in Betriebsform erbrachte Gastronomieangebote (hier gelten die Regelungen der Gastronomie).
Damit müssen Sportlerinnen und Sportler, sowie alle Zuschauerinnen und Zuschauer in den genannten Bereichen und Sportarten über einen aktuellen Impfschutz verfügen oder von Covid-19 genesen sein. PCR- oder Antigen- oder Nasenflügeltests sind nicht mehr gültig. Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin Kinder bis zu zwölf Jahren.
Für weitere Informationen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.