Darüber hinaus sind die Sportvereine auch verpflichtet den betroffenen Entgeltempfängern innerhalb, 31. März 2018 die jeweiligen Bescheinigungen (Mod. CU) über die ausbezahlten Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben, aushändigen.
Die digitale Übermittlung an die Einnahmenagentur sowie die Erstellung des Mod. CU, das innerhalb 31. März an die betroffenen Personen ausgehändigt werden muss, kann über einen Steuerberater oder bei Bedarf auch über den VSS erfolgen.
Mitgliedsvereine, welche den Service über den VSS in Anspruch nehmen wollen, werden ge-beten folgende Unterlagen für das Bezugsjahr 2017 noch innerhalb 16. Februar 2018 vollständig der Geschäftsstelle (wolfgang.bampi(at)vss.bz.it, Tel 0471 974378) weiterzuleiten.
- Rechnungen von Freiberuflern
- Honorarnoten für gelegentliche freiberufliche Tätigkeit
- Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger von steuerfreien Entgelten bis zu 7.500,00 € und getrennt jene über 7.500,00 €. Die Aufstellung muss Name, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten.
- Alle eingezahlten Modelle F24 (Vor- bzw. Abzugssteuer, Reg. Zusatzsteuer) mit Bezugs-zeitraum Januar bis Dezember 2017.
Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auch dieses Jahr über den vom VSS beauftragten Steuerberater direkt an den Verein.
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