Auch heuer müssen Amateursportvereine den Vordruck CU (Certificazione Unica) über die ausbezahlten Entgelte und Steuereinbehalte an Freiberufler, Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie an jene mit einem Einkommen aus gelegentlich freiberuflicher Tätigkeit betreffend Bezugsjahr 2021 in telematischer Form innerhalb Mittwoch, 16. März 2022 an die Agentur der Einnahmen übermitteln.
Darüber hinaus sind die Sportvereine auch verpflichtet den betroffenen Entgeltempfängern innerhalb, 16. März 2022 die jeweiligen Bescheinigungen (Mod. CU) über die ausbezahlten Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben, auszuhändigen.
Die digitale Übermittlung an die Einnahmenagentur sowie die Erstellung des Mod. CU, welches innerhalb 16. März an die betroffenen Personen ausgehändigt werden muss, kann über einen Steuerberater oder bei Bedarf auch über den VSS erfolgen.
Mitgliedsvereine, welche den Service über den VSS in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten folgende Unterlagen für das Bezugsjahr 2021 innerhalb 12. Februar 2022 vollständig der Geschäftsstelle (info@vss.bz.it, Tel 0471 974378) weiterzuleiten.
- Rechnungen von Freiberuflern
- Honorarnoten für gelegentliche freiberufliche Tätigkeit
- Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger von steuerfreien Entgelten bis zu 10.000,00 € und getrennt jene über 10.000,00 €. Die Aufstellung muss Namen, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten.
- Alle eingezahlten Modelle F24 (Vor- bzw. Abzugssteuer, Reg. Zusatzsteuer) mit Bezugszeitraum Januar bis Dezember 2021.
Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auch dieses Jahr über den vom VSS beauftragten Steuerberater direkt an den Verein.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!