Sportvereine müssen wie in den Jahren zuvor üblich, den betroffenen Entgeltempfänger innerhalb 29. Februar 2016 eine Bescheinigung über die ausbezahlten Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben aushändigen. Zur Bescheinigung muss das im Vorjahr neu eingeführte Modul CU verwendet werden. Dieses Modul ersetzt somit für Sportvereine den bis vor zwei Jahren verwendeten Vordruck, bekannt unter den Namen „Jahreserklärung“, d.h. diese Bestätigung kann nicht mehr formlos bzw. händisch erstellt werden.
Darüber hinaus müssen Sportvereine die Bestätigung (Mod. CU) über die ausbezahlten Entgelte und Steuereinbehalte an Freiberufler, Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie an jene mit einem Einkommen aus gelegentlich freiberuflicher Tätigkeit betreffend 2015 auch in telematischer Form innerhalb Montag, 07. März 2016 an die Agentur der Einnahmen übermitteln.
Die digitale Übermittlung an die Agentur der Einnahme sowie die Erstellung des Mod. CU zur Aushändigung an die betroffene Person kann bei Bedarf über den VSS oder durch einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Mitgliedsvereine welche den Service beim VSS in Anspruch nehmen wollen werden gebeten folgende Unterlagen betreffend 2015 noch innerhalb 15. Februar 2016 vollständig der Geschäftsstelle weiterzuleiten.
- Rechnungen von Freiberuflern
- Honorarnoten für freiberufliche gelegentliche Tätigkeit
- Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger von steuerfreien Entgelten bis zu 7.500,00 € und getrennt jene, die über 7.500,00 € erhalten haben. Die Aufstellung muss Name, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten.
- Einzahlungsbestätigung der Vor- bzw. Abzugssteuer, Reg. Zusatzsteuer (Mod. F24)
Die Abrechnung erfolgt auch dieses Jahr über den vom VSS beauftragen Wirtschaftsberater direkt an den Verein.