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Certificazione Unica - Rundschreiben des VSS

Allgemeine News

Der im Jahr 2014 eingeführte Vordruck CU (Certificazione Unica) und in diesem Zusammenhang einhergehenden Änderungen für Sportvereine bleibt auch für dieses Jahr aufrecht. Bei den Terminen gibt es aber für heuer Änderungen zu beachten.

Die wichtigste Neuerung beim Vordruck CU ist heuer die Abgabefrist. Während der Termin für die telematische Übermittlung des Vordrucks an die Agentur der Einnahmen, wie im Vorjahr, unverändert auf Dienstag, 7. März 2017 festgesetzt ist, kann die Übergabe an die Entgeltempfänger heuer innerhalb Freitag, 31. März 2017 (bis 2016 war die Frist Ende Februar) erfolgen.

 

Sportvereine müssen somit die Bestätigung (Mod. CU) über die ausbezahlten Entgelte und Steuereinbehalte an Freiberufler, Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie an jene mit einem Einkommen aus gelegentlich freiberuflicher Tätigkeit betreffend 2016 in telematischer Form innerhalb Dienstag, 07. März 2017 an die Einnahmenagentur übermitteln.

 

Darüber hinaus müssen Sportvereine den betroffenen Entgeltempfängern innerhalb 31. März 2017 diese Bescheinigung (Mod. CU) über die ausbezahlten Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben, aushändigen.

 

Zur Erinnerung: Dieses Modul ersetzt für Sportvereine den bis vor drei Jahren verwendeten Vordruck, bekannt unter den Namen „Jahreserklärung“, d.h. diese Bestätigung kann nicht mehr formlos bzw. händisch erstellt werden.
Die digitale Übermittlung an die Agentur der Einnahme sowie die Erstellung des Mod. CU zur Aushändigung an die betroffene Person kann bei Bedarf über den VSS oder durch einen Steuerberater erfolgen.

 

Mitgliedsvereine, welche den Service beim VSS in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten folgende Unterlagen betreffend 2016 noch innerhalb 19. Februar 2017 vollständig der Geschäftsstelle weiterzuleiten:

  • Rechnungen von Freiberuflern
  • Honorarnoten für freiberufliche gelegentliche Tätigkeit
  • Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger von steuerfreien Entgelten bis zu 7.500,00 € und getrennt jene, die über 7.500,00 € erhalten haben. Die Aufstellung muss Name, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten.
  • Alle eingezahlten Modelle F24 (Vor- bzw. Abzugssteuer, Reg. Zusatzsteuer) mit Bezugszeitraum Januar-Dezember 2016.

 

Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auch dieses Jahr über den vom VSS beauftragten Steuerberater direkt an den Verein.

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