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COVID-Sicherheitsmaßnahmen Sport

Allgemeine News

Folgend finden Sie die aktuellen Maßnahmen und Richtlinien für die Sportwelt vom Amt für Sport. Stand 1. März 2021.

1. Sportveranstaltungen und -wettkämpfe

Die Anerkennung von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen von nationalem Interesse obliegt CONI/CIP, welche auch die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.

2a. Organisierte Trainingseinheiten in den Gemeinden Meran, Riffian, Moos in Passeier, St. Pankraz, Mals, Lana, St. Martin in Passeier, Kuens, St. Leonhard in Passeier, Tirol, Schlanders, Partschins - voraussichtlich bis 7. März

  • Ausgesetzt in allen Sportdisziplinen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen
  • Ausnahme Athleten, die
    • an zugelassenen (s. Punkt 1) internationalen Ligameisterschaften, nationalen Profiliga-Meisterschaften oder nationalen Amateur-Meisterschaften der höchsten Liga teilnehmen (unabhängig von der Bezeichnung ist mit Amateursport-Meisterschaft der höchsten Liga nur die oberste Serie gemeint und nicht deren eventuelle Unterteilungen) - nicht in die Ausnahme fallen Kategoriemeisterschaften
    • für zugelassene (s. Punkt 1) internationale oder nationale Meisterschaften der absoluten Kategorie qualifiziert sind
    • in Nationalmannschaften der absoluten Kategorie eines CONI/CIP Sportfachverbandes (FSN oder DSA) einberufen wurden bzw. bereits einem solchen Kader oder einer sogenannten Militärsportgruppe als „Effettivi“ angehören
  • Gültig auch für Athleten von außerhalb der Provinz und aus dem Ausland
  • Zugelassene Trainingseinheiten: in jedem Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands

2b. Organisierte Trainingseinheiten auf dem restlichen Landesgebiet

  • Ausgesetzt in allen Sportdisziplinen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen
  • Ausnahme Athleten, die als Leistungssportler "tesseriert sind, im Besitz des für die "Tesserierung" erforderlichen sportärztlichen Eignungszeugnisses sind und an zugelassenen Sportveranstaltungen und -wettkämpfen teilnehmen (s. Punkt 1)
  • Negativer Test, nicht älter als 72 Stunden, erforderlich
  • Gültig auch für Athleten von außerhalb der Provinz und aus dem Ausland
  • Zugelassene Trainingseinheiten: in jedem Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands
  • Bewegungen der ermächtigten Teilnehmenden zugelassen (Eigenerklärung)

Die Anerkennung von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen von nationalem Interesse obliegt CONI/CIP, welche auch die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.

3. Motorische Tätigkeit/Bewegung in der Nähe der eigenen Wohnung

  • Zugelassen zwischen 5 Uhr und 20 Uhr individuell ausgeübt unter Einhaltung eines zwischenmenschlichen Abstands von mindestens 2m mit Schutz der Atemwege
  • Nicht zugelassen Tätigkeit einzelner oder mehrerer Personen unter Anweisung eines Trainers - sog. Personal Training
  • Start von zu Hause aus
  • Anfahrt mit Verkehrsmitteln zum Ort der Ausübung nicht erlaubt
  • Eigenerklärung

4. Sporttätigkeit in der freien Natur innerhalb des Gemeindegebiets

  • Zugelassen zwischen 5 Uhr und 20 Uhr individuell ausgeübt unter Einhaltung eines zwischenmenschlichen Abstands von mindestens 2m
  • In den Sportzentren ausgesetzt mit Ausnahme der zugelassenen Trainingseinheiten (s. Punkt 2)
  • Nicht zugelassen Tätigkeit einzelner oder mehrerer Personen unter Anweisung eines Trainers - sog. Personal Training
  • Start von zu Hause aus
  • Anfahrt mit Verkehrsmitteln zum Ort der Ausübung nicht erlaubt
  • Zu Fuß oder mit dem Fahhrad Überschreitung der Gemeindegrenzen erlaubt, unbeschadet etwaiger restriktiver Gemeindebestimmungen, z.B. in den Gemeinden Meran, Riffian, Moos in Passeier, St. Pankraz, Mals, Lana, St. Martin in Passeier, Kuens, St. Leonhard in Passeier, Tirol, Schlanders, Partschins
  • Eigenerklärung

5. Sporttätigkeit in Sportanlagen (im Freien sowie in geschlossenen Räumen) und Schwimmbädern

  • Ausgesetzt
  • Ausnahme zugelassene Trainingseinheiten (s. Punkt 2)

6. Anlagen in den Skigebieten

  • Nur benutzbar für zugelassene Trainingseinheiten (s. Punkt 2) und für die Abhaltung der Kurse und Abschlussprüfungen für den Skilehrerberuf
  • Eigenerklärung

7. Nutzung von Umkleideräumen und Duschen

  • Zugelassen bei ermächtigten Trainingseinheiten (vgl. Punkt 2)
  • Schutz der Atemwege (außer in Duschen)
  • Zwischenmenschlicher Abstand 1m
  • Umkleideräume: maximal doppelt so viele Personen wie verwendbare Duschplätze oder, falls restriktiver, maximal 1 Person pro 5m2 (1:5-Regel)
  • Umkleideräume mit nur einer Dusche oder bis 20m2: maximal 3 Personen
  • Schwimmbäder: in Umkleideräumen 1 Person pro 5m2 (1:5-Regel)
  • Duschen: Desinfektion nach jedem Gebrauch oder Verfügbarkeit von Sprühdesinfektionsmittel
  • Duschraum: gleichzeitig nur so viele Personen wie verfügbare Duschkabinen
  • Garderobeschränke: Desinfektion nach jedem Gebrauch oder Einweg-Plastiksäcke
  • Aufbewahrung von Kleidern und Schuhen in getrennten Beuteln
  • Erfassung der Anwesenheiten und Löschung der Daten nach 30 Tagen

8. Einreise von Athleten, Trainern und Betreuern aus Ländern mit COVID-Einschränkungen

  • Zugelassen für ermächtigte Teilnehmende an zugelassenen Sportveranstaltungen und -wettkämpfen (s. Punkt 1)
  • PCR- oder Antigentest mit belegtem negativen Ergebnis nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise nach Italien
  • Eigenerklärung
  • Einhaltung der Sicherheitsprotokolle der organisierenden Körperschaft

9. Sporteignung post COVID

  • COVID+ Athleten, die keine oder leichte Symptome hatten, und ungetestete Athleten mit COVID-kompatiblen Symptomen - mindestens 30 Tage nach bestätigter Genesung bzw. nach Verschwinden der Symptome
    • sportärztlihce Untersuchung inklusive
      • Belastungs-EKG
      • Echo-Color-Doppler
      • Spirometrie
    • Verpflichtung, den Hausarzt bzw. den Kinderarzt, den Vereins-/Verbandsarzt und den Facharzt, der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren
  • COVID+ Athleten, die mäßige Symptome hatten - mindestens 30 Tage nach bestätigter Genesung
    • sportärztlihce Untersuchung inklusive
      • Belastungs-EKG
      • Echo-Color-Doppler
      • EKG-Holter 24h
      • Spirometrie
      • Blutbild
      • komplette Urinanalyse
      • eventuell Bildgebung der Lungen
      • eventuell DLCO-Messung
      • eventuell kardiopulmonaler Belastungstest
    • Verpflichtung, den Hausarzt bzw. den Kinderarzt, den Vereins-/Verbandsarzt und den Facharzt, der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren
  • COVID+ Athleten, die schwere oder kritische Symptome hatten - mindestens 30 Tage nach bestätigter Genesung
    • sportärztlihce Untersuchung inklusive
      • Belastungs-EKG kardiopulmonalem Belastungstest
      • Echo-Color-Doppler
      • EKG-Holter 24h
      • Spirometrie
      • Blutbild
      • komplette Urinanalyse
      • eventuell Bildgebung der Lungen
      • eventuell DLCO-Messung
    • Verpflichtung, den Hausarzt bzw. den Kinderarzt, den Vereins-/Verbandsarzt und den Facharzt, der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren
  • COVID- Athleten und ungetestete asymptomatische Athleten
    • sportärztliche Untersuchung bei natürlichem Ablauf des bisherigen Zeugnisses
    • Verpflichtung, den Hausarzt bzw. den Kinderarzt, den Vereins-/Verbandsarzt und den Facharzt, der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren
  • Detailinformationen in den FMSI-Empfehlungen zur Sporteignung post COVID (in italienischer Sprache)

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