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Defibrillatoren-Pflicht: Aufschub auf 30. Juni 2017

Allgemeine News

Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes vom 17. November 2016, Nr. 189 (Maßnahmen für die vom Erdbeben betroffene Bevölkerung) wurden unter anderem der Aufschub der Defibrillatoren-Pflicht für Amateursportvereine um sechs Monate auf den 30. Juni 2017 beschlossen. Mit der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale Nummer 294 trat das Gesetz mit 18. Dezember 2016 in Kraft.

Somit müssen Südtirols Amateursportvereine ab dem 30. Juni 2017 bei Wettkämpfen und Trainings ei-nen Defibrillator zur Verfügung stehen haben und die Anwesenheit einer Person gewährleisten, die diesen auch bedienen kann und darf. Während die Anschaffung der Geräte in Südtirol auf Initiative des VSS und dank des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1525 vom 9/12/2014 von den Besitzern der öffentlichen Sportanlage erfolgt, hat der Sportverein dann weiterhin die Aufgabe Personen im Umgang mit dem Gerät auszubilden.

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