Somit müssen Südtirols Amateursportvereine ab dem 30. Juni 2017 bei Wettkämpfen und Trainings ei-nen Defibrillator zur Verfügung stehen haben und die Anwesenheit einer Person gewährleisten, die diesen auch bedienen kann und darf. Während die Anschaffung der Geräte in Südtirol auf Initiative des VSS und dank des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1525 vom 9/12/2014 von den Besitzern der öffentlichen Sportanlage erfolgt, hat der Sportverein dann weiterhin die Aufgabe Personen im Umgang mit dem Gerät auszubilden.