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Defibrillatorenausbildung: Erleichterung dank Beschluss der Landesregierung

Allgemeine News

Erleichterung für zahlreiche Südtiroler Amateursportvereine im Bereich der Defibrillatorenausbildung. Mit dem Beschluss Nr. 499 der Südtiroler Landesregierung wurde geregelt, dass all jene Personen, die den Grundkurs vor mehr als zwei jedoch innerhalb der vergangenen vier Jahre absolviert haben, nur mehr einen Auffrischungskurs (4 Stunden) absolvieren müssen.

Wie bereits in einer Rundmail vom 06.02.2018 mitgeteilt, müssen die Defibrillatorenkurse bekanntlich alle zwei Jahre aufgefrischt werden, damit sie ihre Gültigkeit behalten. Dies wurde Anfang Februar mit einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums in Rom geklärt, nachdem es vorher diesbezügliche Unklarheiten gegeben hatte. Demnach hätten alle Personen, die einen Grundkurs vor mehr als zwei Jahren absolviert haben, erneut den gesamten 8-stündigen Grundkurs anstatt des 4-stündigen Auffrischungskurses (Retrainings) absolvieren müssen.

 

Dank des Beschlusses Nr. 499 der Südtiroler Landesregierung vom 29. Mai 2018 wurde dies nun zu Gunsten der Vereine abgeändert. All jene Personen, die den Defibrillatoren-Grundkurs vor mehr als zwei Jahren aber vor weniger als vier Jahren mit Erfolg absolviert haben, müssen nun nur mehr den 4-stündigen Auffrischungskurs absolvieren. Damit trägt die Landesregierung dem Bemühen jener Südtiroler Amateursportvereine Rechnung, die von Anfang an Defibrillatoren-Operateure ausgebildet hatten um damit die Defibrillatoren-Pflicht im Sport zu erfüllen. In Südtirol betrifft dies rund 700 Personen aus unterschiedlichsten Vereinen. Gemeinsam mit den zuständigen Landesämtern und Vertretern der Rettungsvereine setzte sich der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) daher letztlich erfolgreich dafür ein, dass auch diese Personen nur mehr den 4-stündigen Auffrischungskurs absolvieren müssen.

 

Achtung: Der Beschluss der Landesregierung ändert allerdings nicht an den zweijährigen Retrainings. Diese müssen aufgrund staatlicher Vorgaben auch weiterhin eingehalten werden.

 

Weiterhin ausgenommen von der Defibrillatorenpflicht sind Wettkämpfe die außerhalb einer Sportanlage stattfinden, sowie Wettkämpfe in Sportdisziplinen mit geringer Herz-Kreislauf-Belastung. Darunter fallen beispielsweise Golf, Darts, Minigolf, Sportschießen oder Kegeln.

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