Defibrillatoren sind Geräte, die durch gezielte Stromstöße Herzrhythmus-Störungen beenden und damit auch Menschenleben retten können. Solche Geräte werden für die Amateursportvereine künftig verpflichtend. Bis dahin bleibt noch Zeit – genauer gesagt bis zum 3. Februar 2016. Bis dahin sind es noch knapp zwei Jahre. Deshalb rät der VSS auch, sich Zeit zu lassen und vorerst zuzuwarten, auch wenn die Vereine bereits Angebote für den Ankauf erhalten haben.
Abwarten, das rät auch die Sport-Landesrätin Martha Stocker. Die Sport-Landesrätin unterstützt den Vorschlag des VSS, dass der Ankauf der Geräte über die Gemeinden erfolgen soll. Diesen Vorschlag hält auch der neue Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer grundsätzlich für sehr vernünftig und praktikabel. Schatzer erklärte sich zuversichtlich, dass man eine gemeinsame Lösung finden werde. Der Amtsdirektor für Sport, Armin Hölzl glaubt, dass es auf römischer Ebene noch Spielraum für Korrekturen und Anpassungen des so genannten Balduzzi-Dekrets gebe.
Eines ist der Ankauf der Defibrillatoren, das andere die Bedienung. Diese Geräte, die nicht weiter als zwei bis drei Minuten vom Trainings- oder Wettkampfbetrieb positioniert sein müssen, dürfen nur von geschultem Personal bedient werden. Der VSS rät, dass alle Trainer und Übungsleiter eines Vereins eine entsprechende Ausbildung machen.
In Kürze werden die ersten Ausbildungen starten. Diese BLSD-Kurse werden vom Weißen Kreuz veranstaltet, für VSS-Mitgliedsvereine gibt es einen Vorzugspreis. Die Anmeldung dafür erfolgt über den VSS. Prinzipiell handelt es sich um einen achtstündigen Kurs. Vier Stunden davon sind ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs (Basic Life Support), weitere vier Stunden sind spezifisch auf den Defibrillator abgestimmt. Personen, die bereits einen gültigen BLS-Kurs vorweisen können, benötigen nur mehr die vier Stunden für den Defibrillator. Die Vereine erhalten diesbezüglich in Kürze ein Rundschreiben.