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Eintragung in den „Dritten Sektor“ – Fristverlängerung Anpassung Statuten

Allgemeine News

Vereine, welche die Eintragung in das einheitliche Register des Dritten Sektors („RUNTS“) beantragen möchten, müssen gemäß Art. 21 des Kodex des dritten Sektors die Statuten des Vereins an die gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Der Termin für die Eintragung in den „Dritten Sektor“ wurde nun bis 31. Mai 2021 verlängert.

Amateursportvereine welche dem CONI angegliedert sind, müssen sich nicht in das RUNTS eintragen lassen und können somit weiterhin das Pauschalsystem 398/91 anwenden. Der VSS empfiehlt diesen Vereinen daher, sich nicht in das RUNTS einzutragen.

Der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) hat in Zusammenarbeit mit Dr. Markus Hofer von der Kanzlei Ausserhofer, die wichtigsten Punkte in einem Rundschreiben vom 22. September 2020 zusammengefasst. Unter folgendem Link können sie dieses nochmal nachlesen.

 

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