Da in absehbarer Zeit wichtige Neuerungen hinsichtlich der Reform des Dritten Sektors anstehen, möchte der Verband der Sportvereine Südtirols mit diesem Rundschreiben auf einige Möglichkeiten und Bestimmungen aufmerksam machen:
Grundsätzlich gilt, dass kein Verein und keine Organisation verpflichtet ist, sich in das neue Register des Dritten Sektors („RUNTS“) eintragen zu lassen. Weiteres können die aktuell geltenden steuerlichen Bestimmungen weiterhin für das gesamte Jahr 2022 angewandt werden, da die steuerlichen Neuerungen des Dritten Sektors aufgrund der fehlenden EU-Genehmigung frühestens ab dem Jahr 2023 greifen.
Welche Möglichkeiten haben die Amateursportvereine?
- Amateursportvereine mit Anbindung an das CONI müssen sich nicht in den Dritten Sektor eintragen lassen und können somit weiterhin die steuerlichen Begünstigungen anwenden. Jenen Vereinen mit Anbindung an das CONI, die gleichzeitig auch ins Landesregister der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, empfehlen wir die Austragung aus diesem Register schriftlich beim Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt zu beantragen.
- Amateursportvereine die nicht an das CONI angebunden sind, verlieren die meisten der derzeit geltenden Begünstigungen. Sofern die Voraussetzungen zutreffen, haben sie somit die Möglichkeit, sich in das „RUNTS“ eintragen zu lassen, damit die dort geltenden steuerlichen Begünstigungen des Dritten Sektors angewandt werden können.
- Es besteht für alle Vereine, die nicht an das CONI angebunden sind, außerdem die Möglichkeit, sich nicht ins RUNTS eintragen zu lassen. Dann aber hat der Verein keine Erleichterungen und Begünstigungen und muss in steuerlicher Hinsicht wie ein Unternehmen geführt und besteuert werden.
Welche Fristen gelten für die Eintragung in den Dritten Sektor?
Das Einheitsregister des Dritten Sektors „RUNTS“ ist mit 23. November 2021 in Kraft getreten. Bis zum 21. Februar 2022 wurden die Vereine welche im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen (Link zum Register) und der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (Link zum Register) eingetragen sind, von Amtswegen in das „RUNTS“ übertragen. Das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt muss innerhalb 20. August 2022 die Unterlagen der „übertragenen“ Vereine überprüfen um festzustellen ob die Voraussetzungen für die definitive Eintragung in das RUNTS gegeben sind. Die Vereine erhalten gegebenenfalls eine Mitteilung vom Amt sollten Unterlagen richtiggestellt und nachgereicht werden müssen.
Welche Modalitäten müssen Vereine einhalten, welche zurzeit in den Verzeichnissen eingetragen sind?
Sofern sich ein Verein mit CONI-Anbindung entscheidet, weiterhin als Amateursportverein die aktuell geltenden Bestimmungen anzuwenden, muss sich der Amateursportverein aus den Verzeichnissen des RUNTS löschen lassen.
Welche Modalitäten müssen Vereine einhalten, welche sich in das RUNTS eintragen lassen möchten?
Sofern ein Verein entscheidet, in den Dritten Sektor eintreten zu wollen, gilt es vorweg, die Satzungen entsprechend anzupassen. Die Eintragung ins RUNTS kann seit dem 23. November 2021 nur mehr online über das Arbeitsministerium (Link zum RUNTS) erfolgen. Für den Einstieg wird der SPID des rechtlichen Vertreters, die digitale Unterschrift und eine PEC Adresse benötigt.
Weitere Informationen über den Dritten Sektor finden Sie in der Schulung für Vereinskassiere, welche auf unserer Homepage unter diesem Link zur Verfügung steht.
Für weitere Fragen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.