Wer höhere Beträge in Bargeldform bezahlt bzw. entgegennimmt riskiert den Status des vereinfachten, pauschalen Besteuerungssystems zu verlieren.
Das Stabilitätsgesetz 2015 sieht vor, dass ab 01.01.2015 alle Sportvereine, die für das Steuergesetz 398/91 optiert haben, keine Bargeldzahlungen im Ausgang und im Eingang ab einem Betrag von 1.000,00 € (vormals 516,46 €) mehr durchführen dürfen.
Wer höhere Beträge in Bargeldform bezahlt bzw. entgegennimmt riskiert den Status des vereinfachten, pauschalen Besteuerungssystems zu verlieren.