1. Wer muss die Kunden- und Lieferantenliste abfassen?
Zur Abfassung der Kunden- und Lieferantenliste sind grundsätzlich alle MwSt.-Subjekte verpflichtet, welche MwSt.-relevante Umsätze tätigen und für welche die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Darunter fallen prinzipiell auch alle Sportvereine mit MwSt.-Nummer, egal ob sie für das Pauschalsystem laut Gesetz 398/1991 optiert haben oder nicht.
Von der Abfassung der Kunden- und Lieferantenliste grundlegend befreit sind hingegen alle Sportvereine ohne MwSt.-Nummer (z.B. Volontariatsvereine).
2. Welche Umsätze müssen angegeben werden?
Die Kunden- und Lieferantenliste umfasst alle gewerblichen Einkäufe und Verkäufe, also alle Erwerbe und Lieferungen von Waren, sowie alle geleisteten und erhaltenen Dienstleistungen. Darunter fallen für Sportvereine beispielsweise die Einnahmen und Ausgaben der Vereinsbar, eines Gartenfests, etc. oder Einnahmen aus Sponsor- und Werbevereinbarungen. Unabhängig vom Gegenwert der Operation müssen alle Rechnungen angegeben werden.
Die Umsätze im institutionellen Bereich müssen hingegen nicht angegeben werden. Darunter fallen beispielsweise der Ankauf von Sportgeräten für die Ausübung der jeweiligen Sportart, Einschreibe- und Teilnahmegebühren.
3. Meldefristen
Alle Umsätze des Geschäftsjahres 2013, für welche die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht, bis zum:
10.04.2014 für Subjekte mit monatlicher MwSt.-Abrechnung
22.04.2014 für Subjekte mit anderer MwSt.-Abrechnung (z.B. trimestral, alle 398/91-Vereine)
4. Wie erfolgt die Dateneingabe?
Nach wie vor besteht die Möglichkeit zwischen zwei Eingabeformen zu wählen. Die Daten können in zusammenfassender Form oder analytischer Form eingegeben werden. Wir empfehlen, immer im Rahmen der Möglichkeiten, die Daten in zusammenfassender Form einzugeben. Die gewählte Form ist verbindend für den gesamten Inhalt der Meldung. Benötigt werden in jedem Fall die jeweiligen Rechnungsabschriften.
5. Wie werden die Daten übermittelt?
Die Übermittlung der Kunden- und Lieferantenliste muss über das elektronische Verfahren der Agentur der Einnahmen (Entratel bzw. Fisconline) erfolgen und kann vom Sportverein selbst oder von einem Wirtschaftsberater abgewickelt werden. Die Agentur der Einnahmen stellt den Unternehmen und Vereinen eine eigene Software für die Erstellung der Kunden- und Lieferantenliste zur Verfügung. Mit dieser Software kann die Kunden- und Lieferantenliste vom Verein selbst erstellt und anschließend die Datei für die telematische Übermittlung der Meldung ausgelesen werden.
Der Verband der Sportvereine Südtirols empfiehlt den betroffenen Sportvereinen jedoch, sich mit ihrem Wirtschaftsberater in Verbindung zu setzen.
Bei Bedarf können sich die Vereine auch direkt an den VSS wenden. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt mit der VSS-Geschäftsstelle (wolfgang.bampi(at)vss.bz.it; Tel. 0471 974 378) bis innerhalb Montag 24. März 2014 in Verbindung zu setzen. Um die Abwicklung der Meldung über dem VSS zu vereinfachen empfehlen wir den Sportvereinen die Dateneingabe in zusammenfassender Form im eigens angefertigten Excel-Vordruck (siehe Anlage) vorzunehmen.
6. Wie hoch können die Verwaltungsstrafen sein?
Die Verwaltungsstrafe bei unterlassener, unvollständiger oder fehlerhafter Meldung liegt zwischen 258,00 € und 2.065,00 €. Aufgrund der bisherigen Aufschiebungen wurde in diesem Punkt von der Agentur für Einnahmen eine gewisse Kulanz versprochen.
Downloads:
Rundschreiben zur Kunden- und Lieferantenliste 2013 (PDF)
Excel-Vordruck zur Kunden- und Lieferantenliste 2013 (Excel-Dokument)