Das Gesetzesdekret Nr. 36/2021 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Satzungen von Amateursportvereinen mit sich, die beabsichtigen, die Organisation und Verwaltung von Amateur-Sportaktivitäten als gemeinnützige Tätigkeiten von allgemeinem Interesse durchzuführen. Die Kontrolle der Satzungen wurde dem „Registro sport e salute“ RAS übertragen.
Vereine welche im RAS (https://registro.sportesalute.eu/#/registro) eingetragen sind, müssen innerhalb 31. Dezember 2023 etwaige Satzungsänderungen vornehmen welche aufgrund der neuen Bestimmungen der Reform des Sports erforderlich geworden sind. Ungültige bzw. veraltete Statuten führen zur Streichung aus dem Register.
Die Änderung der Satzung muss durch einen Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, weiters müssen die neuen Satzungen bei der Agentur der Einnahmen registriert werden. Änderungen der Satzung, die bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen werden, sind laut DLgs 36 vom 28.02.2021, Art. 12, 2 bis von der Registersteuer befreit, wenn ihr Zweck darin besteht, diese an Änderungen oder Ergänzungen anzupassen, die erforderlich sind, um die Satzung an die Bestimmungen dieses Dekrets anzupassen. Erinnerung: Vereine mit Rechtspersönlichkeit müssen bei der Anpassung des Statutes dieses wieder von einem Notarbeglaubigen lassen.
Erforderliche Anpassungen sind:
Tätigkeit:
Die Haupttätigkeit des Vereines muss die Ausübung des Amateursports inklusive Trainings, die didaktische Tätigkeit sowie die Aus- und Weiterentwicklung der sportlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Disziplinen. Außerdem muss die Möglichkeit der Ausübung von anderen Tätigkeiten (sog. Nebentätigkeiten) angeführt sein.
Gemeinnützigkeit:
Das Fehlen der Gewinnabsicht und die Auszahlung solcher Gewinne muss im Statut verankert sein.
Unvereinbarkeit:
Die Klausel zur Unvereinbarkeit muss vorsehen, dass Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes eines anderen Amateursportvereins innerhalb desselben vom CONI anerkannten Fachsportverbandes oder Dachverbandes sein dürfen.
Steuerliche Bestimmungen:
Weiters muss in den Satzungen die Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresabschlussrechnung und dessen Genehmigung durch die Mitgliederversammlung angeführt sein.
Die entsprechenden Vorlagen der Mustersatzungen finden Sie auf der VSS-Homepage.