Zunächst wurde mit dem oben genannten Dekret festgelegt, dass der Abgabetermin für die Ansuchen der Nutzung der Turnhallen in Zukunft auf den 15. Juni vorverlegt wird – bisher galt der 15. Juli als Stichtag. Die Ansuchen müssen an eine eigene Kommission gerichtet werden. Diese setzt sich aus zwei Personen der betreffenden Gemeinde und zwei Personen in Vertretung der Schulen bzw. in Gemeinden mit nur einer Turnhalle/Sportanlage aus einem Gemeinde- und einem Schulvertreter zusammen. Die Kommission übermittelt den Schulen und Verwahrern der Turnhallen die Stundenpläne und die angenommenen Gesuche, damit diese die Ermächtigungen ausstellen können.
Besonders erfreulich für die Sportvereine ist die Verlängerung der Nutzungszeit: Mit Inkrafttreten des Dekretes wird die Uhrzeit für die Nutzung nämlich auf 17.00 Uhr vorverlegt (bisher war es 18.00 Uhr). In Gesprächen mit dem VSS zeigte sich Landesrat Philipp Achammer zudem davon überzeugt, dass die Nutzung der Turnhallen für Sportvereine auch vor 17.00 Uhr möglich sei – immer vorausgesetzt es handelt sich dabei um eine schulfreie Zeit.
Eine weitere, wichtige Neuerung betrifft die Aufsicht und Reinigung von Turnhallen und Sportanlagen für außerschulische Tätigkeiten, einschließlich Verbands- und Amateurmeisterschaften. Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Gemeinden für die Organisation und Durchführung der Aufsicht und der routinemäßigen Reinigung von Turnhallen und Sportanlagen welche auf Wochenenden, Feiertage und die schulfreie Zeit fallen (gemäß Schulkalender) zuständig sind. Die Kosten für die Reinigung werden den Gemeinden von der Provinz zurückerstattet. Der VSS nimmt die genannten Neuerungen mit Genugtuung zur Kenntnis und dankt der Südtiroler Landesregierung für das Entgegenkommen.