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Rundschreiben 5 Promille 2024

Allgemeine News

in diesem Jahr gelten für die Beantragung bzw. Auszahlung der 5 Promille die unten angeführten Regelungen bzw. Vorgangsweisen.

Modalitäten für Vereine welche bereits eingetragen sind:
 

Amateursportvereine – 5 Promille über CONI:
Wie bereits bekannt, muss die Eintragung in die Liste für die Zuweisung der 5 Promille nicht mehr jährlich erneuert werden. Vereine welche bereits eingeschrieben waren, sind automatisch in der permanenten Liste angeführt. Diese Liste finden Sie auf der CONI-Seite unter folgendem Link: https://www.coni.it/it/registro-societa-sportive/5-per-mille.html

Vereine – 5 Promille über RUNTS (Onlus/Volontariat):
Mit dem Inkrafttreten des Einheitlichen Registers des Dritten Sektors (RUNTS) wurde eingeführt, dass die 5 Promille an alle Vereine des Dritten Sektors zugewiesen werden können. Bekanntlich wurden die Vereine welche im Landesregister (Volontariat und Förderung des Gemeinwesens) eingetragen waren automatisch in das RUNTS übertragen. Die aktuellen permanenten Listen können unter folgender Webseite eingesehen werden: https://servizi.lavoro.gov.it/runts/it-it/Lista-enti

Modalitäten für Vereine welche sich neu eintragen lassen möchten:

Vereine welche sich neu eintragen, müssen folgende Fristen einhalten:

6. März 2024    Start der Abgabe der Einschreibungen
10. April 2024  Letzter Termin für die Abgabe der Einschreibung
20. April 2024  Veröffentlichung der provisorischen Liste der Eintragungen
30. April 2024  letzter Termin um Antrag um Korrekturen
10. Mai 2024    Veröffentlichung des definitiven Verzeichnisses

Vereine (EO oder VFG) welche im RUNTS eingeschrieben sind müssen sich für die 5 Promille direkt im RUNTS akkreditieren lassen. Wichtig: für die Eintragung benötigt es zwingend den Spid
des    rechtlichen    Vertreters.    Anbei    der    Link    zum    Register:
https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome
Amateursportvereine müssen sich direkt über das CONI eintragen. Dazu hat das CONI ein eigenes Modell und eine eigene Software ausgearbeitet. Die Übermittlung des Models muss telematisch erfolgen.

Amateursportvereine, welche die 5 Promille als Volontariatsverein bekommen haben:
Vereine, welche weiterhin die aktuell geltenden Bestimmungen als Amateursportverein anwenden und sich aus dem RUNTS ausgetragen haben, verlieren den Anspruch auf die 5 Promille als Volontariatsverein und müssen sich als Amateursportverein (CONI) für die 5 Promille neu akkreditieren lassen.
Kriterien sind: Förderung der Jugend bis zu einem Alter von 18 Jahren, Förderung von Senioren über 60 Jahre, Förderung von sozial benachteiligten Personen. Voraussetzung ist, dass diese bei einem Fachsportverband eingeschrieben (tesseriert) sind.

Für alle Vereine gilt:
Wenn ein Fehler besteht oder falls sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, müssen diese dem Ministerium bzw. dem CONI innerhalb 30. April mitgeteilt werden.

Rechenschaftsbericht:
Wir erinnern nochmals, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Über die Verwendung muss ein detaillierter Rechenschaftsbericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Wenn der Betrag pro Jahr 20.000 Euro übersteigt muss der Rechenschaftsbericht an das Ministerium übermittelt werden.
Wichtig: die erhaltenen 5 Promille Beträge (unabhängig von der Höhe des Betrages) müssen verpflichtend auf der Webseite veröffentlicht werden.

Erinnerung:
Mit dem Wettbewerbsgesetz Nr. 124/2017 wurde festgelegt, dass die öffentlichen Beiträge auf der Webseite veröffentlicht werden müssen, wenn die Gesamtsumme aller erhaltenen Beiträge und Förderungen den Betrag von 10.000 Euro jährlich übersteigt. Auch die erhaltenen 5 Promille Beträge gelten als öffentliche Beiträge und müssen zwingend auf der Webseite angeführt werden, ansonsten können Strafen in Höhe von 25% anfallen.
Vereine welche über keine Homepage oder ein ähnliches Medium verfügen, können die Beiträge wie auch den 5 Promille Betrag auf der VSS-App veröffentlichen. Nähere Informationen zur App finden Sie unter diesem Link.
Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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