Bezüglich der Eintragung in das Verzeichnis der 5 Promille gibt es einige Neuerungen.
Wie bereits bekannt, muss die Eintragung in die Liste für die Zuweisung der 5 Promille nicht mehr jährlich erneuert werden. Vereine welche bereits eingeschrieben waren, sind automatisch in der permanenten Liste angeführt.
Mit dem Inkrafttreten des Einheitlichen Registers des Dritten Sektors (RUNTS) wurde eingeführt, dass die 5 Promille an alle Vereine des Dritten Sektors zugewiesen werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die Vereine welche im Landesregister (Volontariat und Förderung des Gemeinwesens) eingetragen waren automatisch in das RUNTS übertragen wurden, scheinen diese in der permanenten Liste auf. Für CONI-angebundene Amateursportvereine wird die Liste wie bisher auf der CONI-Seite veröffentlicht.
Die permanenten Listen können unter folgenden Webseiten eingesehen werden:
Vereine im Volontariat: https://www.lavoro.gov.it/temi-e-priorita/Terzo-settore-e-responsabilita-sociale-imprese/focus-on/Cinque-per-mille/Documents/5x1000-Permanenti-2022.pdf
Amateursportvereine: https://www.coni.it/it/registro-societa-sportive/5-per-mille.html
Vereine welche sich neu eintragen, müssen folgende Fristen einhalten:
9. März 2022 Start der Abgabe der Einschreibungen
11. April 2022 Letzter Termin für die Abgabe der Einschreibung
20. April 2022 Veröffentlichung der provisorischen Liste der Eintragungen
2. Mai 2022 Letzter Termin um Antrag um Korrekturen
10. Mai 2022 Veröffentlichung des definitiven Verzeichnisses
Modalitäten für Vereine welche sich neu eintragen lassen möchten:
Vereine (EO oder VFG) welche im RUNTS eingeschrieben sind müssen sich für die 5 Promille direkt im RUNTS akkreditieren lassen, anbei der Link zum Register: https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome
Wichtig: für die Eintragung benötigt es zwingend den Spid des rechtlichen Vertreters.
Amateursportvereine müssen sich direkt über das CONI eintragen. Dazu hat das CONI ein eigenes Modell und eine eigene Software ausgearbeitet. Die Übermittlung des Models muss telematisch erfolgen.
Amateursportvereine, welche die 5 Promille als Volontariatsverein bekommen:
Vereine, welche weiterhin die aktuell geltenden Bestimmungen als Amateursportverein anwenden möchten, müssen sich zwingend (noch dieses Jahr) aus dem Volontariat bzw. dem RUNTS austragen lassen. Somit verliert der Verein den Anspruch auf die 5 Promille als Volontariatsverein und muss sich evtl. als Amateursportverein für die 5 Promille neu akkreditieren lassen.
Für alle Vereine gilt:
wenn ein Fehler besteht oder falls sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, müssen diese dem Ministerium bzw. dem CONI innerhalb 2. Mai mitgeteilt werden. Hierzu weisen wir darauf hin, dass die Notariatsersatzerklärung mit heuer abgeschafft wurde.
Rechenschaftsbericht:
Wir erinnern nochmals, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Über die Verwendung muss ein detaillierter Rechenschaftsbericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Wenn der Betrag pro Jahr 20.000 Euro übersteigt muss der Rechenschaftsbericht an das Ministerium übermittelt werden
Wichtig: die erhaltenen 5 Promille Beträge (unabhängig von der Höhe des Betrages) müssen verpflichtend auf der Webseite veröffentlicht werden.
Erinnerung:
Mit dem Wettbewerbsgesetz Nr. 124/2017 wurde festgelegt, dass die öffentlichen Beiträge auf der Webseite veröffentlicht werden müssen, wenn die Gesamtsumme aller erhaltenen Beiträge und Förderungen den Betrag von 10.000 Euro jährlich übersteigt. Auch die erhaltenen 5 Promille Beträge gelten als öffentliche Beiträge und müssen zwingend auf der Webseite angeführt werden, ansonsten können Strafen in Höhe von 25% anfallen.
Vereine welche über keine Homepage oder ein ähnliches Medium verfügen, können die Beiträge wie auch den 5 Promille Betrag auf der VSS-App veröffentlichen. Nähere Informationen zur App finden Sie unter diesem Link.
Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.