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Rundschreiben zur Anerkennung außerschulischer Bildungsträger

Allgemeine News

Durch die Anerkennung des Sports als außerschulisches Bildungsguthaben im Bildungsgesetz wurde bereits im Jänner 2015 ein wichtiger Aspekt des Sports gesetzlich verankert. Schulen können dadurch die Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler bei außerschulischen Organisationen – u.a. eben auch Sportvereinen – anerkennen und damit die Pflichtunterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler reduzieren.

Die Entscheidung ob ein außerschulisches Angebot angenommen wird oder nicht, trifft letztlich immer die Schule. Grundlage der Entscheidung sind Qualitätskriterien, die von der Landesregierung beschlossen wurden. Diese Kriterien sind:

  • Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schulstufe und den Rahmenrichtlinien des Landes
  • Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform
  • Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich
  • Transparenz über die Personen, die das außerschulische Bildungsangebot durchführen und über deren Qualifikation
  • Evtl. bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit Schulen

 

Für Sportvereine mit einem größeren Einzugsgebiet (ganz Südtirol, ganze/r Bezirk/e oder einzelne Zweigstellen in unterschiedlichen Bezirken) überprüft eine eigens ernannte Landeskommission, ob das Angebot die von der Landesregierung beschlossenen Qualitätskriterien erfüllt und somit eine drei Jahre gültige Akkreditierung ausgestellt werden kann. So wird vermieden, dass jede einzelne Schule die entsprechende Überprüfung vornehmen muss. Die Anträge für die Akkreditierung bei der Landeskommission sind bis 31. März 2016 entweder per Post (Deutsches Schulamt – Amt für Schulverwaltung, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen) oder elektronisch per E-Mail (Sa.Schulverwaltung(at)schule.suedtirol.it) beim Deutschen Schulamt – Amt für Schulverwaltung einzureichen. Das Antragsformular und die Informationen zu den Kriterien sind auf www.provinz.bz.it/schulamt/ abrufbar.

 

Nach der Begutachtung durch die Landeskommission wird die Liste der akkreditierten Vereine auf der Homepage des Deutschen Schulamtes veröffentlicht. Gleichzeitig werden die deutschsprachigen Schulen vom Bildungsressort über die akkreditierten Vereine informiert. Die Sportvereine beantragen anschließend bei den Schulen die Anerkennung ihrer Angebote, wobei die Modalitäten dafür von jeder einzelnen Schule festgelegt werden.

 

Die Entscheidung, ob und welche Bildungsangebote anerkannt werden, trifft letztendlich die jeweilige Schule. Schließlich veröffentlichen die Schulen die Liste der anerkannten außerschulischen Bildungsangebote. Anhand dieser Listen können dann die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/innen um Anerkennung der Tätigkeiten und um Reduzierung der verpflichtenden Unterrichtszeit ansuchen.

 

Sportvereine, deren Angebot sich auf eine oder mehrere Schulen innerhalb einer Gemeinde oder eines Bezirkes beziehen, müssen die Ansuchen direkt bei der jeweiligen Schule deponieren. Diese prüft dann, ob die Qualitätskriterien erfüllt sind und entscheidet anschließend ob das Angebot angenommen oder abgelehnt wird. Grundsätzlich steht es den einzelnen Schulen dabei frei, zusätzliche Qualitätskriterien einzufordern.

Auch bei der Festlegung der Termine sind die einzelnen Schulen autonom, ein gemeinsames Stichdatum wie bei der Landeskommission gibt es hier nicht.

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