Mit der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 69 vom 12. November 2020 wurden weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Die Maßnahmen in Punkt 13 betreffen dabei den Südtiroler Amateursport und den Sport im Allgemeinen und regeln die bis 29.11.20 zugelassene Wettkampf- und Trainingstätigkeit.Es ist – wie bereits in der Verordnung Nr. 68 vom 8. November 2020 festgehalten – weiterhin erlaubt, in der Nähe der eigenen Wohnung körperliche Aktivitäten einzeln durchzuführen, jedoch mit der Auflage, dass der Abstand von mindestens zwei Metern zu jeder nicht im eigenen Haushalt zusammenlebenden Person eingehalten wird und mit der Pflicht einen Schutz der Atemwege zu tragen; es ist weiters gestattet, ausschließlich im Freien und individuell eine sportliche Tätigkeit zu betreiben.
Die nun in den verschiedenen Bereichen verfügten verschärften Maßnahmen des Landes sollen dafür sorgen, die zweite Welle der Corona-Pandemie möglichst stark zu brechen. Ein entscheidender Teil dieser Strategie ist der Plan der Südtiroler Landesregierung, vom 20. bis 22. November 2020 die gesamte Bevölkerung des Landes auf freiwilliger Basis einem Antigen-Tests zu unterziehen, mit dem Ziel, mindestens 67% der Südtiroler Bevölkerung zu testen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es die Hilfe und Mitarbeit aller und somit auch jene des organisierten Südtiroler Sports. Daher ersuchen wir auch Sie als Präsidenten und Sektionsleiter Ihre Mitglieder über das Screening zu informieren und für eine Teilnahme am Test zu sensibilisieren. Selbstverständlich ist es dann eine persönliche Entscheidung, ob jemand am genannten Test teilnehmen will. Es wäre allerdings erneut ein starkes Zeichen des Südtiroler Sports, wenn sich so viele Athleten*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen wie möglich beteiligen würden. Wir sind zudem überzeugt, dass die Sportgemeinschaft damit auch dazu beitragen kann, wieder neuen Spielraum für sportliche Aktivitäten zu schaffen.