Die Vereinfachungsverordnung gemäß Legislativdekret Nr. 175/2014 betrifft Sportvereine bei der MwSt.-Abrechnung im „Verkauf“ von Sponsoringleistungen. Anstatt des bisherigen Vorsteuerabzuges für die MwSt. von 10% auf Sponsoring, 90% der MwSt. wurde bisher an den Fiskus überwiesen, muss mit Rechnungsstellung ab 13. Dezember 2014 bei Sponsoringleistungen nur mehr 50% der MwSt. einbezahlt werden.
Im „Einkauf“ bleibt alles wie gehabt, dort kann die MwSt. nicht abgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist die Neuerung bei der Eintragung im MwSt.-Register „Registro IVA Minori“. Die Einzahlung der berechneten MwSt. des vierten Trimesters erfolgt wie üblich innerhalb des 16. Februar des Folgejahres.