Voraussetzung für das Ausstellen von sportärztliche Visiten durch private Sportmediziner ist, dass diese Ärzte in einer Klinik oder einem Ambulatorium arbeiten, das die notwendigen Kriterien (z.B. Geräte, etc.) erfüllt. Die Kliniken und Ambulatorien müssen zudem nach einer Kontrolle der Landesabteilung Gesundheitswesen in einem eigens dafür vorgesehenen Landesregister eingetragen werden. Mit Stand vom 5. Juni 2015 erfüllen drei private Einrichtungen diese Voraussetzungen und haben die entsprechende Bewilligung erhalten:
• Privatklinik St. Anna in Meran
• Dolomiti Sportclinic in St. Ulrich (Gröden)
• Ambulatorium Dr. Francesco Coscia in Bad Moos (Sexten)
Das laufend aktualisierte Landesregister mit den eingetragenen privaten Ärzten für Sportmedizin finden Sie auf der Internetseite der Abteilung Gesundheitswesen sowie auf der Homepage des VSS unter Downloads. Die Liste mit Stand vom 5. Juni 2015 finden Sie außerdem als Anlage im Anhang. Der Preis für das ärztliche Zeugnis für Leistungssport wird von jeder dieser privaten Kliniken bzw. von jedem Ambulatorium selbst frei festgelegt.
Die sportärztliche Visite ist auch weiterhin im öffentlichen Dienst, also beim Sportmedizinischen Dienst in Bozen, Brixen und Bruneck möglich. Hier gilt nach wie vor der bisher gültige Tickettarif.