Die Reform des Sportsektors bringt für Südtirols Amateursportvereine große und einschneidende Veränderungen mit sich. Unter anderem sieht diese Reform auch die Anpassung der Vereinsstatute vor. Der ursprüngliche Fälligkeitstermin vom 31. Dezember 2023 konnte nun Dank eines Änderungsantrages von Senator Meinhard Durnwalder um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2024 verschoben werden. Ebenso fallen bis zum 30. Juni 2024 keine Registerspesen für die Anpassung der Statuten an.
Die genauen Bestimmungen zur verpflichtenden Satzungsanpassung wurden erst im September dieses Jahres festgelegt und in der Folge den Amateursportvereinen mitgeteilt: „Dies hätte unsere Sportvereine vor große zeitliche Schwierigkeiten gestellt, da es nicht nur um die Festlegung und Genehmigung der Vereinsstatuten im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung geht, sondern auch um die Registrierung derselben bei der Agentur der Einnahmen. Darüber hinaus hätten die Satzungen auch bis spätestens zum 31. Dezember 2023 notariell beglaubigt werden müssen“, erklärt Senator Meinhard Durnwalder, der in Absprache mit dem VSS den entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht hat.
Damit wurde auch einer Forderung des Verbandes der Sportvereine Südtirols (VSS) Rechnung getragen. „Die Vereine bekommen so zumindest etwas zeitlichen Spielraum um ihre Satzungen anzupassen und die entsprechenden Schritte einzuleiten“, so VSS-Obmann-Stellvertreter Thomas Tiefenbrunner, der mit den zuständigen Vertretern in Rom in engem Austausch steht.
„Der VSS begrüßt den Aufschub für die Statutenänderung um ein halbes Jahr daher ausdrücklich“, gibt sich auch VSS-Obmann Paul Romen zufrieden. Der VSS möchte sich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei Senator Meinhard Durnwalder für die Unterstützung bedanken.