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Steuererklärung 2021 - Modell Redditi ENC und 770/s

Allgemeine News

In den kommenden Monaten sind wieder die Steuererklärungen bzw. die Zahlungen der entsprechenden Steuern fällig. Nachdem der Großteil der Sportvereine für das Gesetz Nr. 398/91 optiert hat, teilen wir in den nachfolgenden Erläuterungen die wichtigsten Auflagen mit, die diese Vereine (mit Tätigkeitsjahr 01.01. - 31.12) bei der heurigen Steuererklärung "Modello Redditi 2021 ENC" einzuhalten haben.

Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Sponsoren- oder Werbeleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.

Die Vereine, welche im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2020 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung Redditi 2021 ENC, abzufassen und diese innerhalb 30. November 2021 telematisch zu versenden.

Innerhalb 30. Juni 2021 müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen wird ein Zinszuschlag von 0,4 % berechnet. Die Frist für diese Zahlung fällt auf den 2. August 2021 (Verlängerung vom 31. Juli 2021).

Der Vordruck 770/s 2021, ist innerhalb 31. Oktober 2021 getrennt von der Steuererklärung Redditi 2021 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, die im Jahr 2020 an ihre Sportler, Trainer, Betreuer o.ä. Vergütungen lt. Art.67, Abs. 1, Buchstabe m), und Art. 69, Absatz 2, des DPR Nr.917, vom 22.12.1986 von mehr als €10.000,00 ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer einzuzahlen. Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2021 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnotenvon Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.

Terminübersicht:

VordruckElektronischer VersandSaldo- & AkontozahlungenSaldo- & Akontozahlung
mit Aufschlag 0,4%
Redditi + IRAP        

 
30. November 2021    30. Juni 2021

2. August 2021

(Verl. vom 31. Juli)

770/s   31. Oktober 2021  

Einzahlungskodex F24:

Steuer    

 

Saldozahlung    1. Rate
(30.06.2021)  
 2. Rate
(30.11.2021)

 
IRES    2003    2001    2002
 
IRAP    3800    3812    3813

Alle Termine sind natürlich vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen seitens der Finanzverwaltung!

Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe beiliegendes Schreiben) vollständig innerhalb 15. Mai 2021 der Geschäftsstelle übermitteln.

Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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