In den kommenden Monaten sind wieder die Steuererklärungen bzw. die Zahlungen der entsprechenden Steuern fällig. Nachdem der Großteil der Sportvereine für das Gesetz Nr. 398/91 optiert hat, teilen wir in den nachfolgenden Erläuterungen die wichtigsten Auflagen mit, die diese Vereine (mit Tätigkeitsjahr 01.01. - 31.12) bei der heurigen Steuererklärung "Modello Redditi 2022 ENC" einzuhalten haben.
Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorenleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.
Die Vereine welche, im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2021 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung Redditi 2022 ENC, abzufassen und diese innerhalb 30. November 2022 telematisch zu versenden.
Innerhalb 30. Juni 2022 müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldetenSteuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen wird ein Zinszuschlag von 0,4 % berechnet. Die Frist für diese Zahlung fällt auf den 1. August 2022 (Verlängerung vom 31. Juli 2022).
Der Vordruck 770/s 2022, ist innerhalb 31. Oktober 2022 getrennt von der Steuererklärung Redditi 2021 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, welche im Jahr 2021 an ihre Sportler, Trainer, Betreuer o.ä. Vergütungen lt. Art.67, Abs. 1, Buchstabe m), und Art. 69, Absatz 2, des DPR Nr.917, vom 22.12.1986 von mehr als 10.000,00 € ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer einzuzahlen. Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2021 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.
Terminübersicht
Vordruck | Elektronischer Versand | Saldo- & Akontozahlung | Saldo- & Akontozahlung mit Aufschlag 0,4% |
REDDITI + IRAP | 30. November 2022 | 30. Juni 2022 | 1. August 2022 (Verl. vom 31. Juli 2022) |
770/s | 31. Oktober 2022 |
Einzahlungskodex F24:
Steuer | Saldozahlung | 1. Rate (30.06.2022) | 2. Rate (30.11.2022) |
IRES | 2003 | 2001 | 2002 |
IRAP | 3800 | 3812 | 3813 |
Alle Termine sind natürlich vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen seitens der Finanzverwaltung!
Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe beiliegendes Schreiben) vollständig innerhalb 13. Mai 2022 der Geschäftsstelle übermitteln. Die entsprechenden Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder per E-Mail der Geschäftsstelle übermittelt werden.
Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.