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Steuererklärung 2023 Mod. Redditi ENC

Allgemeine News

In den kommenden Monaten sind wieder die Steuererklärungen bzw. die Zahlungen der entsprechenden Steuern fällig. Nachdem der Großteil der Sportvereine für das Gesetz Nr. 398/91 optiert hat, teilen wir in den nachfolgenden Erläuterungen die wichtigsten Auflagen mit, die diese Vereine (mit Tätigkeitsjahr 01.01. - 31.12) bei der heurigen Steuererklärung "Modello Redditi 2023 ENC" einzuhalten haben.

Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorenleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.

Die Vereine welche, im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2022 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung Redditi 2023 ENC, abzufassen und diese innerhalb 30. November 2023 telematisch zu versenden.

Innerhalb 30. Juni 2023 müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen wird ein Zinszuschlag von 0,4 % berechnet. Die Frist für diese Zahlung fällt auf den 31. Juli 2023.

Der Vordruck 770/s 2023, ist innerhalb 31. Oktober 2023 getrennt von der Steuererklärung Redditi 2023 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, welche im Jahr 2022 an ihre Sportler, Trainer, Betreuer o.ä. Vergütungen lt. Art.67, Abs. 1, Buchstabe m), und Art. 69, Absatz 2, des DPR Nr.917, vom 22.12.1986 über 10.000,00 € ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer einzuzahlen. Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2023 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.

Terminübersicht

VordruckElektronischer
Versand
Saldo- &
Akontozahlung
Saldo- & Akontozahlung
mit Aufschlag 0,4%
REDDITI +
IRAP
30. November 202330. Juni 202331. Juli 2023
770/s31. Oktober 2023  


Einzahlungskodex F24:

SteuerSaldozahlung1. Rate
(30.06.2023)
2. Rate
(30.11.2023)
IRES200320012002
IRAP380038123813


Alle Termine sind natürlich vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen seitens der Finanzverwaltung!

Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe beiliegendes Schreiben) vollständig innerhalb 12. Mai 2023 der Geschäftsstelle übermitteln. Die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder per E-Mail der Geschäftsstelle übermittelt werden.

Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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