Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorenleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.
Die Vereine welche im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2023 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung Redditi 2024 ENC abzufassen und diese innerhalb 15. Oktober 2024 telematisch zu versenden.
Innerhalb 1. Juli 2024 (Verl. vom 30. Juni) müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen, wird ein Zinszuschlag von 0,4 % berechnet. Die Frist für diese Zahlung fällt auf den 30. Juli 2024.
Der Vordruck 770/s 2024 ist innerhalb 31. Oktober 2024 getrennt von der Steuererklärung Redditi 2024 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, welche bis zum 30.06.2023 an ihre Sportler, Trainer, Betreuer o.ä. Vergütungen lt. Art.67, Abs. 1, Buchstabe m), und Art. 69, Absatz 2, des DPR Nr.917, vom 22.12.1986 über 10.000,00 € sowie ab dem 01.07.2023 die steuerbegünstigten Entgelte für Sportarbeiter über 5.000,00 € ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer bzw. INPS-Zahlungen einzuzahlen.
Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2024 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.
Terminübersicht:
Vordruck | Elektronischer | Saldo- & Akontozahlung | Saldo- & Akontozahlung mit Aufschlag 0,4% |
REDDITI + IRAP | 15. Oktober 2024 | 1. Juli 2024 (Verl. vom 30 Juni) | 30. Juli 2024 |
770/s | 31. Oktober 2024 |
Einzahlungskodex F24:
Steuer | Saldozahlung | 1. Rate (01.07.2024) | 2. Rate (02.12.2024) |
IRES | 2003 | 2001 | 2002 |
IRAP | 3800 | 3812 | 3813 |
Alle Termine verstehen sich vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen seitens der Finanzverwaltung!
Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe beiliegendes Schreiben) vollständig innerhalb 12. Mai 2024 der Geschäftsstelle übermitteln. Die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder per E-Mail der Geschäftsstelle übermittelt werden.
Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier die dazugehörigen Downloads: