Für alle freiwilligen Helfer, Trainer und Betreuer in den Volontariats- und Amateursportvereinen bleibt hingegen alles so wie bisher, ein Auszug aus dem Strafregister ist auch weiterhin nicht notwendig. „Für die Volontariats- und Amateursportvereine ist das eine sehr gute Nachricht“ stellt VSS-Obmann Günther Andergassen am Freitag in einer ersten Stellungnahme zufrieden fest.