VSS-Mitglieder erhalten bei Anmeldung über den Verband der Sportvereine Südtirols einen Vorzugspreis. Außerdem übernimmt das Weiße Kreuz die Wartung von bestimmten Geräten und die bürokratischen Verpflichtungen nach dem Einsatz der Geräte.
Wann und wo finden die ersten Kurse statt?
Die in Ihrer Nähe angebotenen Kurstermine entnehmen Sie bitte dem beiliegendem PDF. Um die Ausbildung von Beginn an möglichst gleichmäßig anbieten zu können, bitten wir Sie, sich nur für Kurse in ihrem Bezirk anzumelden. Die Plätze sind limitiert. Sollten in einem angrenzenden Bezirk noch freie Plätze verfügbar sein, werden wir Sie darüber informieren.
Wie gliedert sich der BLSD-Kurs?
Es handelt sich um einen achtstündigen Kurs. Vier Stunden davon sind ein allgemeiner, sogenannter Basic Life Support (BLS)-Kurs, weitere vier Stunden sind spezifisch der Bedienung des Defibrillators gewidmet. Die beiden Kursteile können entweder an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Tage (jeweils vier Stunden) angeboten werden. Personen, die bereits einen gültigen BLS-Kurs vorweisen können, brauchen nur mehr die vier Stunden „Defibrillator“ absolvieren.
Wie viel kostet ein BLSD-Kurs?
Der achtstündige BLSD-Kurs für alle, die keinen gültigen BLS-Kurs vorweisen können, kostet für VSS-Mitglieder 112,00- Euro pro Person und ist damit um 20 Prozent günstiger als der Listenpreis.
Der vierstündige Kurs für alle, die einen gültigen BLS-Kurs vorweisen können, kostet für VSS-Mitglieder 70,00- Euro pro Person und ist damit um 10 Prozent günstiger als der Listenpreis.
Die Bezahlung erfolgt direkt an das Weiße Kreuz. Dafür stellt die Rettungsorganisation eine Rechnung an die im Anmeldeformular angegebene Rechnungsadresse aus.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Erstanmeldung erfolgt über den Verband der Sportvereine Südtirols (VSS). Bitte füllen Sie dafür das eigens vorgesehene Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es unterschrieben an die Geschäftsstelle des VSS (Fax: 0471 979 373 – E-Mail: info(at)vss.bz.it). Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare akzeptiert, die spätestens zehn Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses beim VSS einlangen. Pro Kurs kann nur eine gewisse Anzahl an Auszubildenden aufgenommen werden. Die Auswahl und Zuweisung erfolgt durch den VSS. Wir leiten die entsprechenden Anmeldungen nach erfolgter Kontrolle an das Weiße Kreuz weiter.
Welche Daten müssen bei der Anmeldung angeben werden?
Das Anmeldeformular ist in vier größere Blöcke unterteilt:
Bei den persönlichen Daten benötigen wir den vollständigen Namen des Kursteilnehmers, sowie dessen Geburtsdatum.
Bei den Kontaktdaten benötigen wir die Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse und die Handynummer (wichtig für den SMS-Erinnerungsservice des Weißen Kreuzes) des Kursteilnehmers.
Bei den Kursdaten benötigen wir das gewünschte Kursdatum und den dazu passenden Ort, sowie den Hinweis, ob der Kursteilnehmer bereits einen gültigen BLS-Kurs absolviert hat. Sollte dem so sein, muss auch eine Kopie des gültigen Zertifikats mitgeschickt werden.
Bei den zusätzlichen Daten benötigen wir den Namen des Sportvereins und die Sektion für die der Auszubildende tätig ist, sowie die Rechnungsadresse (in der Regel die Adresse des Vereins). Sollte die Rechnung vom Verein bezahlt werden, benötigen wir die MwSt.-Nr. des Vereins. Wenn der Teilnehmer als Privatperson zahlt, brauchen wir hingegen die Steuernummer des Teilnehmers.
Zur Bestätigung muss das Anmeldeformular vom Präsidenten oder dem Sektionsleiter des jeweiligen Vereins unterschrieben werden.
Wie lange ist die BLSD-Ausbildung gültig?
Die BLSD-Ausbildung ist für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist sind zwingend Auffrischungskurse (im Regelfall vier Stunden) zu absolvieren. Dazu kommt nach aktuellem Stand der Bestimmungen eine sogenannte jährliche Ermächtigung zur Benutzung des Defibrillators. Der VSS steht zurzeit aber in Verhandlung mit den zuständigen Stellen um zumindest die Fristen für diese Ermächtigung auf zwei Jahre zu verlängern.
Wer sollte eine solche Defibrillatoren-Ausbildung besuchen?
Das Gesetzesdekret sieht vor, dass es eine „genügende Anzahl von Personen“ geben muss, die für den Einsatz von Defibrillatoren ermächtigt sind. Ein Ausgebildeter pro Verein wird daher mit Sicherheit nicht ausreichen. Der VSS rät vor allem aus rein organisatorisch/praktischen Gründen, dass möglichst alle Trainer und Übungsleiter eines Vereins eine entsprechende Ausbildung machen.
Welche Sportarten sind von der Defibrillatoren-Pflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Defibrillatoren-Pflicht sind Amateursportvereine, die Sportarten mit geringer Herz-Kreislaufbelastung wie z.B. Boccia, Golf, Schießsport, Sportfischen, Schach und Vergleichbares ausüben.