Zurück

VSS hilft bei Steuererklärung

Allgemeine News

In den kommenden Monaten sind wieder die Steuererklärungen bzw. die Zahlungen der entsprechenden Steuern fällig. Nachdem der Großteil der Sportvereine für das Gesetz Nr. 398/91 optiert hat, teilen wir in den nachfolgenden Erläuterungen die wichtigsten Auflagen mit, die diese Vereine (mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr) bei der heurigen Steuererklärung "UNICO 2016-ENC" einzuhalten haben.

Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.

 

Die Vereine hingegen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2015 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung UNICO 2016-ENC, abzufassen und diese innerhalb 30.09.2016 telematisch zu versenden.

 

Innerhalb 16. Juni 2016 müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin, also am 18. Juli 2016 (Verlängerung vom Samstag, 16. Juli auf den nächsten Arbeitstag) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.

 

Die Abgabe für die vereinfachte Meldung der Steuersubstitute, Vordruck 770/s 2016, ist innerhalb 01. August 2016 (Verlängerung vom Samstag, 31. Juli) getrennt von der Steuererklärung UNICO 2016-ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, die im Jahr 2015 Vergütungen an Sportler oder Trainer ausbezahlt haben, wobei auch die steuerfreien Vergütungen bis zu Euro 7.500,00 anzuführen sind, und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und die Vorsteuer eingezahlt haben.

 

Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe dazu beiliegendes Schreiben) vollständig bis zum 02. Mai 2016 der Geschäftsstelle übermitteln. Die entsprechenden Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich, via E-Mail oder Post der Geschäftsstelle übermittelt werden.

 

 

Downloads:

VSS-Rundschreiben Steuererklärung UNICO 2016 (PDF)

Aufstellung Einnahmen 2015 (Excel-Dokument)

Zurück