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VSS hilft bei Steuererklärung - Rundschreiben

Allgemeine News

In den kommenden Monaten sind wieder die Steuererklärungen bzw. die Zahlungen der entsprechenden Steuern fällig. Nachdem der Großteil der Sportvereine für das Gesetz Nr. 398/91 optiert hat, teilen wir in den nachfolgenden Erläuterungen die wichtigsten Auflagen mit, die diese Vereine (mit Tätigkeitsjahr 01.01. - 31.12) bei der heurigen Steuererklärung "MODELLO REDDITI 2018 ENC" einzuhalten haben.

Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.

Die Vereine hingegen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2017 gewerbliche Einnahmen erzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung REDDITI 2018 ENC, abzufassen und diese innerhalb 31. Oktober 2018 (Neue Frist, vormals 30. September) telematisch zu versenden.

Innerhalb 02. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni) müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen wird ein Zinszuschlag von 0,40 % berechnet. Diese Frist fällt heuer auf den 20. August 2018, da 30 Tage darauf auf den 1. August fällt und somit die „Ferragosto“-Verlängerung zur Anwendung kommt.
Die Abgabe für die vereinfachte Meldung der Steuersubstitute, Vordruck 770/s 2018, ist innerhalb 31. Oktober 2018 getrennt von der Steuererklärung REDDITI 2018 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, die im Jahr 2017 an ihre Sportler, Trainer, Betreuer o.ä. Vergütungen lt. Art.67, Abs. 1, Buchstabe m), und Art. 69, Absatz 2, des DPR Nr.917, vom 22.12.1986 von mehr als 7.500,00 € ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer einzuzahlen. Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2018 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.

 

Terminübersicht:
VordruckElektronischer
Versand
Saldo- &
Akkontozahlung
Saldo- & Akkontozahlung
mit Aufschlag 0,4%
REDDITI +
IRAP
31. Oktober 201802. Juli 2018
(Verl. vom 30. Juni)
20. August 2018
(Verl. vom 01. August)
770/s31. Oktober 2018

 

Einzahlungskodex F24
SteuerSaldozahlung1. Rate
(02.07.18)
2. Rate
(30.11.18)
IRES200320012002
IRAP380038123813

 

Alle Termine sind natürlich vorbehaltlich Änderungen seitens der Finanzverwaltung!

Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe dazu beiliegendes Schreiben) vollständig bis zum 18. Mai 2018 der Geschäftsstelle übermitteln. Die entsprechenden Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich, via E-Mail oder Post der Geschäftsstelle übermittelt werden.

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