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VSS-Mitteilung Nr. 8/2024 vom 8. August 2024

Allgemeine News

mit dem vorliegenden Schreiben informiert der VSS zu relevanten Themen und erinnert an die wichtigsten Termine.

Erneuerung der Unfall- und Krankenversicherung für Sportler, Funktionäre und Betreuer

In Zusammenarbeit mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst (RVD) konnte die Polizze für Unfall und Krankheit zu angemessenen Prämiensätzen und Leistungen für den Zeitraum vom1. August 2024 bis 31. Juli 2025 verlängert werden. Zusätzlich werden ab diesem Jahr auch Spesen für Krankheit, welche aus der Vereinstätigkeit resultieren, abgedeckt. Somit kann die Versicherung auch für freiwillige Mitarbeiter im Dritten Sektor angewandt werden. Im Gegensatz zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die für VSS-Mitgliedsvereine automatisch gegeben ist, ist die Unfallversicherung fakultativ. Das bedeutet, dass der interessierte Sportverein (oder evtl. die Sportlerinnen und Sportler sowie deren Eltern) für die Versicherungspolizze selbst aufkommen müssen.

Die Jahresprämie für Personen des Jahrgangs 2007 und jünger beträgt 35 € pro Person, jene für Personen des Jahrgangs 2006 und älter60 € pro Person.

Mit dem Abschluss einer Unfallversicherung kann sich die versicherte Person gegenüber finanziellen Folgen, die aus einem Schadensfall entstehen, absichern. Wir können unseren Mitgliedsvereinen nur empfehlen vom gegenständlichen Versicherungsangebot Gebrauch zu machen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

VSS-Wettbewerb „Trainer und Trainerin des Jahres“ 2024

Bereits zum 21. Mal wird der Wettbewerb „Trainer und Trainerin des Jahres“ vom VSS durchgeführt. Ziel der Auszeichnung ist es, die bedeutende Arbeit der Trainerinnen und Trainer im Lande hervorzuheben. Der VSS möchte durch diese Ehrung ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, wie enorm wichtig die Tätigkeit der Trainer vor Ort in den Sportvereinen ist. Mitgliedsvereine und Sportverbände können bis 30. November 2024 jeweils einen Kandidaten und eine Kandidatin vorschlagen. Ausschreibung, Reglement und Antragsformular finden Sie hier.

Wettbewerb „Vorbildliche Jugendarbeit im Sportverein“ 2024

Mit der 25. Auflage des Wettbewerbs „Vorbildliche Jugendarbeit im Sportverein“ verfolgt der VSS das Ziel, jene Mitgliedsvereine auszuzeichnen, welche eine beispielhafte und erfolgreiche Jugendarbeit betreiben und damit zum Vorbild für weitere Sportvereine werden. Teilnehmen können Vereine oder einzelne Sektionen. Die Projekte können der VSS-Geschäftsstelle bis 30. November 2024 übermittelt werden.

Insgesamt schütten der Raiffeisenverband und die Raiffeisenkassen, die diese Initiative unterstützen, 9.000 Euro an Preisgeld aus. Der Gewinner des Wettbewerbes erhält einen Scheck im Wert von 5.000 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Förderpreise, die einen Wert von jeweils 2.000 Euro haben. Auf unserer Homepage finden Sie die wichtigsten Eckdaten sowie Bilder von vergangenen Prämierungen.

 

Termine und Fristen im Monat August:

15. August 2024: Registro IVA Minori

Alle Amateursportvereine, die das pauschale Steuergesetz Nr. 398/91 anwenden, müssen innerhalb jeden 15. des Monats die gewerblichen Einnahmen des Vormonats im dafür vorgesehen Einnahmeregister laut DM 11/2/97 eintragen.

20. August 2024: Einzahlungen Lohnsteuer und Sozialabgaben

Die im Monat Juli 2024 von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Abzugssteuer bzw. Vorsteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 eingezahlt werden. Der Steuereinbehalt betrifft die im Juli bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freie Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte für Sportarbeiter über € 5.000,00. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat Juli elektronisch überweisen.

20. August 2024: Zweite Trimestrale MwSt.-Einzahlung

Alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum April bis Juni 2024 einkassierte MwSt. berechnen und mittels Zahlungsvordruck F24 einzahlen. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6032. Der letztmögliche Termin ist der 20. August 2024.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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