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VSS-Rundschreiben – Aktuelles zu COVID und Sport

Allgemeine News

Aufgrund von einigen Nachfragen im VSS-Büro seitens einiger Mitgliedsvereine möchte der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) mit diesem Rundschreiben auf einige wichtige Aspekte hinweisen, die es grundsätzlich zu beachten gilt.

Trainings und Wettkämpfe nach Impfungen

Grundsätzlich gilt, dass die Impfung gegen COVID-19 derzeit die stärkste Waffe gegen die Pandemie ist. Deshalb empfiehlt bzw. wünscht sich der VSS, dass möglichst viele Menschen in Südtirol selbstverständlich nach reiflicher Überlegung und gegebenenfalls im Gespräch mit Ärzten des Vertrauens zur Überzeugung kommen, dass Impfen eine gute Sache ist und sich impfen lassen. Dies mag kein Zwang, sondern Verantwortung sein. Auf diese Weise schaffen wir Spielräume für die so wichtigen sozialen Begegnungen und Handelsräume, damit Kinder und Jugendliche auch in Corona-Zeiten gut entwickeln können.

Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass

  • Sportler, die sich gerade impfen ließen das Training und die Wettkampftätigkeit in den darauffolgenden Tagen mit geringer Intensität durchführen, was ja grundsätzlich für alle Impfungen gilt.
  • Kinder und Jugendliche unter Beobachtung von internationalen Studien bis zu 10 Tage auf Training und Wettkämpfe verzichten sollen oder maximal ein Training mit extrem geringer Intensität – und das bei vollkommen fittem Empfinden – absolvieren. Diese Empfehlung wurde uns auch in Rücksprache mit dem Primar des sportmedizinischen Dienstes, Dr. Stefan Resnyak und dem Südtiroler Facharzt an der Universitätsklinik Innsbruck, Dr Hannes Dejaco gegeben, wobei sie explizit darauf hinweisen, dass dies grundsätzlich auch für andere Impfungen gilt.
  • Die Sportvereine Trainer und Eltern darüber informieren möchten, dass es in diesem Sinne grundsätzlich ratsam ist, bis zu 10 Tage nach einer Impfung außergewöhnliche körperliche Belastungen und Leistungssport bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

COVID-19 und die sportärztliche Visite

  • Nach einer COVID-19-Infektion verfällt das sportmedizinische Attest automatisch, egal zu welchem Zeitpunkt es ausgestellt wurde.
  • Ein neuer Termin beim Sportmediziner ist frühestens 30 Tage nach der Genesung von COVID-19 möglich. Zudem ist es möglich, dass dieser Zusatzuntersuchungen für die Wiederaufnahme der Wettkampftätigkeit verlangt.
  • Die Aufnahme der Wettkampftätigkeit ist erst nach Erhalt des neuen sportmedizinischen Attests möglich.

Kostenlose Antigentests für Amateursportvereine

  • Amateursportvereine haben die Möglichkeit beim Südtiroler Sanitätsbetrieb kostenlose Antigentests anzusuchen. Dafür muss ein eigenes Excel-Dokument ausgefüllt und an den entsprechenden Fachsportverband oder den VSS geschickt werden. Diese leiten die gesammelten Anfragen im Anschluss an den Südtiroler Sanitätsbetrieb weiter.
  • Die Antigentests dürfen ausschließlich von medizinischem Fachpersonal (z.B. Arzt oder Krankenpfleger) durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden von diesen in das Portal des Sanitätsbetriebes eingegeben und die Sportler erhalten das Ergebnis per Mail.

Sportliche Tätigkeit im Freien (z.B. Fußballplatz)

  • GreenPass ist nicht verpflichtend – außer er ist im Sicherheitsprotokoll des zuständigen Fachsportverbandes explizit vorgesehen.
  • Führen eines Anwesenheitsregisters, welches 14 Tage aufbewahrt werden muss, zudem dürfen alle Beteiligten seit 3 Tagen keine Symptome aufweisen. Vor dem Zutritt zur Sportanlage muss die Temperatur gemessen werden.
  • Benutzung von Umkleideräumen und Duschen nur nach Vorweisen des GreenPass oder eines negativen Nasenflügeltests (Landesbestimmung). Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren.
  • Trainings und Kurse müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Bei Veranstaltungen und Wettkämpfen ist Publikum erlaubt – derzeit maximal 50 % der normalen Auslastung.
  • Zuschauer müssen den GreenPass vorweisen und die Temperatur muss gemessen werden. Zudem muss der Mindestabstand eingehalten und ein Schutz der Atemwege getragen werden. Gegebenenfalls sind noch die Regelungen der einzelnen Fachsportverbände einzuhalten.

Sportliche Tätigkeit in geschlossenen Sportanlagen (z.B. Turnhalle)

  • GreenPass für alle Personen ab 12 Jahren ist verpflichtend – Nasenflügeltests sind nach jetzigem Stand nicht gültig
  • Führen eines Anwesenheitsregisters, welches 14 Tage aufbewahrt werden muss, zudem dürfen alle Beteiligten seit 3 Tagen keine Symptome aufweisen. Vor dem Zutritt zur Sportanlage muss die Temperatur gemessen werden.
  • Maximal erlaubte Personenanzahl nach 1:5 Regel
  • Trainings und Kurse müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Bei Veranstaltungen und Wettkämpfen ist Publikum erlaubt – derzeit maximal 25 % der normalen Auslastung.
  • Zuschauer müssen den GreenPass vorweisen und die Temperatur muss gemessen werden. Zudem muss der Mindestabstand eingehalten und ein Schutz der Atemwege getragen werden. Gegebenenfalls sind noch die Regelungen der einzelnen Fachsportverbände einzuhalten.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des VSS gerne zur Verfügung.

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