Mit dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 28. März 2022 wurden die staatlichen Corona-Regelungen angewandt. Dadurch ergeben sich auch im Bereich des Sports einige Erleichterungen. Im Folgenden ein Überblick über die Bestimmungen, welche vom 1. April bis zum 30. April 2022 in Kraft sind:
Für folgende Tätigkeiten ist kein GreenPass erforderlich:
- motorische Tätigkeit in der freien Natur
- sämtliche Sporttätigkeit im Freien (auch Mannschafts- und Kontaktsport), einschließlich Sportveranstaltungen und -wettkämpfe
- auch die Benutzung der Aufstiegsanlagen in Südtiroler Skigebieten ist ab 1. April ohne GreenPass möglich. Hier gilt allerdings weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Für folgende Tätigkeiten ist der GreenPass rafforzato (2G – also geimpft oder genesen) erforderlich:
- motorische und Sporttätigkeit in geschlossenen Räumen (auch Hallenschwimmbäder), einschließlich Sportveranstaltungen und -wettkämpfe
- Benutzung von Umkleideräumen und Duschen - Begleiter von nicht selbständigen Personen sind davon befreit
- Kinder unter 12 Jahren sind wie bereits bisher von der GreenPass-Pflicht befreit
Für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt folgendes:
- GreenPass rafforzato (2G – also geimpft oder genesen) und FFP2-Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen und -wettkämpfen in geschlossenen Räumen
- GreenPass base (3G – also geimpft, genesen oder getestet) und FFP2-Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen und -wettkämpfen im Freien
- Das Fassungsvermögen der Sportanlagen ist wieder zu 100% ausschöpfbar
- Kinder unter 12 Jahren sind wie bereits bisher von der GreenPass-Pflicht befreit
Für weitere Informationen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.