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VSS-Rundschreiben zur Kunden- und Lieferantenliste

Allgemeine News

Sportvereine mit einer MwSt.-Position müssen für das 2. Halbjahr 2017 (Juli-Dezember) die gewerblichen Ausgangsrechnungen, die sogenannte Kunden- und Lieferantenliste „spesometro“ bis 28. Februar 2018 an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Befreit sind jene Vereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind (sogenannte „Volontariatsvereine“), sowie Vereine ohne gewerbliche Tätigkeit. In einem Rundschreiben zeigt der VSS die wichtigsten Punkte auf.

1. Wer muss die Kunden- und Lieferantenliste abfassen?

Zur Abfassung der Kunden- und Lieferantenliste sind grundsätzlich alle MwSt.-Subjekte verpflichtet, welche MwSt.-relevante Umsätze tätigen und für welche die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Darunter fallen prinzipiell auch alle Sportvereine mit MwSt.-Nummer, egal ob sie für das Pauschalsystem laut Gesetz 398/1991 optiert haben oder nicht. Von der Abfassung der Kunden- und Lieferantenliste grundlegend befreit sind hingegen alle Sportvereine ohne MwSt.-Nummer (z.B. Volontariatsvereine).

 

2. Welche Umsätze müssen angegeben werden?

Die Kunden- und Lieferantenliste umfasst alle gewerblichen Verkäufe (z.B. Sponsoring) sowie alle geleisteten Dienstleistungen. Folglich müssen alle MwSt.-relevanten Ausgangsrechnungen, die im gewerblichen Zusammenhang stehen, und unabhängig vom Gegenwert der Operation, gemeldet werden.
Die Umsätze im institutionellen Bereich müssen hingegen nicht angegeben werden. Darunter fallen beispielsweise Einschreibe- und Teilnahmegebühren.

 

3. Meldefristen/Bezugszeitraum

Alle gewerblichen Ausgangsrechnungen des zweiten Halbjahrs 2017, für welche die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht müssen bis zum 28.02.2018 gemeldet werden.

 

4. Wie werden die Daten übermittelt?

Die Übermittlung der Kunden- und Lieferantenliste muss über das elektronische Verfahren der Agentur der Einnahmen (Entratel bzw. Fisconline) erfolgen und kann vom Sportverein selbst oder von einem Steuerberater bzw. Steuerbeistandszentren abgewickelt werden.

 

Bei Bedarf kann die Abwicklung auch über den VSS erfolgen. In diesem Fall ersuchen wir Sie im eigens angefertigten Excel-Vordruck (siehe Anlage) die vollständige Dateneingabe vorzunehmen und bis 9. Februar 2018 der Geschäftsstelle (wolfgang.bampi(at)vss.bz.it, Tel 0471 974378) übermitteln.

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