Am 26. Januar 2024 wurde vom Ministerrat ein Dekret erlassen, wo für die einzelnen Fachsportverbände zusätzliche „Figuren“ bestimmt wurden, welche als Sportarbeiter gelten und somit auch die neue Regelung der Auszahlung von Entgelten fallen. Dieses Dekret wurde jetzt auch vom zuständigen Ministerium veröffentlicht und ist damit offiziell.
Unten verlinkt finden Sie das Dekret samt der Auflistung aller neu aufgenommenen Sportarbeiter der jeweiligen Fachsportverbände und das VSS-Rundschreiben vom 21. September 2023. Für weitere Fragen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle (Tel. 0471 / 974 378 oder info@vss.bz.it) zur Verfügung.
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